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Begleitetes Fahren mit 17
Fehlende oder mangelnde Erfahrung ist immer noch ein großes Problem bei jungen Fahrern. Sie wissen oft nicht, wie man sich in kritischen Situationen im Straßenverkehr verhält. Dies führt immer wieder zu schweren Unfällen. Die traurige Wahrheit: Fast jeder vierte Unfalltote im Straßenverkehr ist zwischen 18 und 24 Jahren.
Durch die Begleitung von erfahrenen Kraftfahrern, können Fahranfänger auch nach bestandener Prüfung, nützliche Tipps erhalten. Auch für die Begleitpersonen, darunter sind oft die eigenen Eltern oder Großeltern, kann es beruhigend sein, wenn man sich selbst davon überzeugen kann, welchen Fahrstil der Fahranfänger hat. Auch die Begleitpersonen können sich mit den Neuerungen im Straßenverkehr vertraut machen, z.B. Schrittgeschwindigkeit fahren bei Bus mit Warnblinklicht.
Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 ist an folgende Punkte gebunden:
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleiter müssen selbst mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Die Begleitperson darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
- Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland und Österreich gültig !!!
- Also: Bis zum 18.Geburtstag muss der Fahranfänger immer in Begleitung einer namentlich genannten Begleitperson fahren. Deswegen können auch mehrere Personen als Begleitperson eingetragen sein
- Am 18.Geburtstag darf der Fahranfänger mit der Fahrberechtigung dann bis zu 3 Monate alleine fahren. Also wenn der Geburtstag auf ein Wochenende fällt, steht einer Spritztour alleine nichts im Weg.
Ausbildung
Die Ausbildung beim Führerschein mit 17 unterscheidet sich nicht zur regulären Ausbildung, d.h. die Anforderungen sind für alle gleich. Lediglich die Antragstellung ist etwas teurer, da die Begleitpersonen auch überprüft werden müssen.
Wenn Sie nähere Informationen rund um den Führerschein mit 17 haben wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen natürlich gerne weiter.