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Theorie
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Grundstoffstunden bzw. 6 Grundstoffstunden bei Vorbesitz eines Führerscheins. Klassenspezifische Theoriestunden sind zusätzlich zu absolvieren. z.B. sind bei Klasse B; 2, bei Klasse A, A2, A1; 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Eine Unterrichtseinheit beträgt 90 Minuten. Unsere Ausbildung läuft unterstützt mit modernem PC-Professional-Programm.
Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn:
- Ihr Prüfauftrag beim TÜV vorliegt,
- Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
- Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, daß Sie prüfungsreif sind.
Die theoretische Prüfung wird heute auf einem PC abgelegt. Auf einem kleinen Touchscreen-Pad werden alle bekannten Fragen per Fingerdruck beantwortet. Eine theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.
Die praktische Prüfung
Stadt, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung. Daneben müssen bestimmte "Grundfahraufgaben" z.B. Längsparken oder Umkehren u.a., erfüllt werden. Aber keine Sorge: Bis zum Termin Ihrer praktischen Prüfung werden wir Sie so fit gemacht haben, daß Sie ganz gelassen zum Prüftermin kommen. Und sollte sich doch ein wenig Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben. Denn dieser hat Erfahrung im Umgang mit Prüflingen. Der Prüfer wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangen. Fahren Sie, wie Sie es bei uns gelernt haben - ganz normal. Kleine Fehler können vorkommen, aber man darf ihnen gedanklich nicht nachhängen, sonst können daraus größere Fehler entstehen. Also, ganz locker bleiben und konzentriert weiterfahren. Fragen Sie den Prüfer ganz ungeniert, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie seine Anweisung nicht verstanden haben.
Wichtig:Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Sonderschulung für eine Fahrzeugkombination aus Klasse B und einem Anhänger über 750kg, bis 4250 kg.
Besteht aus Theoretischer Schulung von mindestens 2,5 Stunden, einem Praktischem Übungsstoff von mindestens 3,5 Stunden und Praktischen Fahrübungen von mindestens einer Stunde.
Wichtig: Hierbei ist keine Prüfung abzulegen.