Klassen-Führerscheine
Neu ausgestellte Führerscheine gelten 15 Jahre, vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 umgetauscht werden.
Klasse A (Alter 24)
Fahrzeug:
- Krafträder mit u. ohne Beiwagen, >50 ccm, bbH >45 km/h
- Trikes mit mehr als 15 kW
Bemerkung:
- Ab 21 Jahren: Trikes
- Ab 20 Jahren: Bei Vorbesitz A2 von mind. 2 Jahren
- Einschluß: A1,A2 und AM
Klass A2 ( Alter 18)
Fahrzeug:
Krafträder mit u. ohne Beiwagen, Motorleistung max. 35kW, Verhätnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Bemerkung:
Einschluss: A1 und AM
Klasse A1 (Alter 16)
Fahrzeug:
Leichtkrafträder >50 ccm <125 ccm, <11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Trikes max. 15kW
Bemerkung:
Einschluß: AM