Klassen-Führerscheine
Neu ausgestellte Führerscheine gelten 15 Jahre, vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 umgetauscht werden.
Klasse T ( Alter 16, 18)
Fahrzeug:
Land oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max 40 km/h
Bemerkung:
Einschluß: L und AM
Klasse L (Alter 16)
Fahrzeug:
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen <40 km/h bbH; mit Anhängern <25 km/h; selbstfahrende Arbeismaschinen und Stapler mit bbH <25 km/h
Bemerkung:
Einschluß: Keine