Klassen-Führerscheine
Neu ausgestellte Führerscheine gelten 15 Jahre, vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 umgetauscht werden.
Klasse C (Alter 21)
Fahrzeug:
Kfz >3500 kg zG; <8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <750 kg zG
Bemerkung:
Gewerbliche Güterbeförderung nur mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erlaubt
Einschluß: C1
Klasse CE (Alter 21)
Fahrzeug:
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C u. Anhänger >750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Bemerkung:
Gewerbliche Güterbeförderung nur mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erlaubt
Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Klasse C1 (Alter 18)
Fahrzeug:
Kfz >3500 kg zG, aber <7500 kg zG; <8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger <750 kg zG;
Bemerkung:
Einschluß: L und AM
Klasse C1E (Alter 18)
Fahrzeug:
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger >750 kg zG, Kombination aus KFZ der Klasse B und Anhänger mit einer zG >3500kg, zG der Kombination jeweils <12000 kg
Bemerkung:
Gewerbliche Güterbeförderung nur mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erlaubt
Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern Vorbesitz Klasse D1 bzw. D